Allgemeine Geschäftsbedingungen der Factor Eleven GmbH für Nutzer der Allianz-Marketing-Plattform

  1. Geltungsbereich
    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Factor Eleven GmbH (nachfolgend „Factor Eleven“) gelten für alle Vertragsbeziehungen über Leistungen von Factor Eleven und einem für die Allianz-Marketing-Plattform registrierten Nutzer (nachfolgend „Vertreter“).

    1.2. Unsere Leistungen und Angebote richten sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Der Vertreter versichert, dass er Unternehmer ist.

    1.3. Die einzelnen Leistungen von Factor Eleven sind auf der Allianz-Marketing-Plattform beschrieben. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Inhalt der Leistungsbeschreibung auf der Allianz-Marketing-Plattform und diesen AGB, hat die Leistungsbeschreibung auf der Allianz-Marketing-Plattform Vorrang.

    1.4. Unberührt durch diese AGB bleiben die AGB für die Benutzung der Allianz-Marketing-Plattform.

    1.5. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertreters haben keine Gültigkeit, auch wenn Factor Eleven im Einzelfall nicht widerspricht.

  2. Vertragsschluss
    2.1. Die auf der Allianz-Marketing-Plattform dargestellten Factor-Eleven Produkt-/und Leistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne von Factor Eleven dar, sondern sind freibleibend und dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots.

    2.2. Der Vertreter kann das Angebot über das in der Allianz-Marketing-Plattform integrierte Online-Bestellformular buchen. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Vertreter durch Klicken des Buttons „kostenpflichtige Bestellung abschicken“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Angebot ab.

    2.3. Factor Eleven kann die Buchung durch Bestätigung der Buchung mittels E-Mail-Bestätigung, andernfalls durch Auslieferung der Werbeleistung (auch ohne gesonderten Zugang der Annahmeerklärung) innerhalb von fünf (5) Werktagen annehmen. Factor Eleven ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. In diesem Fall wird Factor Eleven den Vertreter per E-Mail über die Auftragsablehnung informieren.

    2.4. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden durch automatisierte Abwicklung über die Allianz-Marketing-Plattform statt. Der Vertreter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Factor Eleven versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Vertreter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von Factor Eleven oder von ihr mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
    Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Vertreter.
    Technisch bedingte Abweichungen in der Leistungserbringung durch die Factor Eleven in zumutbarem Umfang bleiben vorbehalten.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    3.1. Die angegebenen Preise von Factor Eleven sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    3.2. Die Zahlung ist mit Erhalt der elektronischen Rechnung im Postfach des Vertreters fällig(Vorauskasse). Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum wird Skonto von 3% auf den Rechnungsbetrag gewährt. Bei Zahlung zwischen 8 und 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird Skonto von 1,5% auf den Rechnungsbetrag gewährt.

    3.3. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten von Factor Eleven gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat Factor Eleven Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Außerdem hat Factor Eleven bei einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 Euro. Weitere Rechte oder Ansprüche von Factor Eleven bleiben unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.

  4. Rechnungslegung
    Für alle Leistungen werden einzelne Rechnungen erstellt.
  5. Bereitstellung der elektronischen Rechnung
    5.1. Leistungsangebot

    Mit Annahme unserer AGB für die digitale Fassung der Rechnung durch die Factor Eleven erhält der Vertreter von Factor Eleven Rechnungen per E-Mail. Der Vertreter verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung.

    5.2. Zustellung der Rechnung

    Der Vertreter hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche technischen Einrichtungen das Abrufen der Rechnung ermöglichen. Technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls sind entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an Factor Eleven (z.B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

    5.3. E-Mail Adresse

    Der Vertreter hat eine Änderung seiner E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig Factor Eleven mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen von Factor Eleven und der vom Vertreter 


zuletzt genutzten Email-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Vertreter seine neue E-Mail-Adresse der Factor Eleven nicht bekannt gegeben hat.

    5.4. Sicherheit
    
Factor Eleven haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Versendung der Rechnung resultieren. Der Vertreter trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

    Hinweis auf das Steuervereinfachungsgesetz vom 23.09.2011
    Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden. Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Absatz 1 Satz 8 UStG n. F. eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich reduziert. Nunmehr können u. a. auch Rechnungen, die per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) übermittelt werden oder im geschützten Bereich eines Onlineportals abrufbar sind, zum Vorsteuerabzug berechtigen.

  6. Nachträgliche Änderungen
    Nachträgliche Änderungen sind nach Buchung des Vertreters nicht mehr möglich.
  7. Stornierungen
    Stornierungen des Auftrages sind nach Buchung des Vertreters nicht mehr möglich.
  8. Verzögerung der Leistung/Lieferung – Sachmangel – Haftung – Schadenersatz
    8.1. Verzögerung der Leistung/Lieferung

    8.1.1 .Bei Verzögerung der Leistung hat der Vertreter nur dann ein Rücktrittsrecht und/oder einen Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, wenn er Factor Eleven zuvor eine Frist zur Erfüllung gesetzt hat (Mahnung) und die Verzögerung von Factor Eleven zu vertreten ist. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche werden maximal in Höhe des Auftragswertes ersetzt.

    8.2. Haftung
Factor Eleven haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen und sonstigen gesetzlichen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
    8.2.1. Factor Eleven haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:
    – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
    – bei vorsätzlicher und fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
    – aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
    – aufgrund zwingender – nicht abdingbarer – Haftung wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz

    8.2.2. Soweit Factor Eleven aufgrund fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine unbeschränkte Haftung im Sinne der Regelungen aus Ziffer 8.2.1 besteht. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertreter regelmäßig vertrauen darf.

    8.2.3. Wird die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare und nicht von Factor Eleven zu vertretende Ereignisse (z.B. Verkehrsstörungen, Streik [auch in Drittbetrieben], Ausfall der Stromversorgung) verzögert, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen – gehemmt, d.h. die Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Im Übrigen ist eine Haftung von Factor Eleven ausgeschlossen, soweit in diesen Bestimmungen nichts abweichendes bestimmt ist.

    8.2.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Factor Eleven für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


  9. Rechtseinräumung; Unbedenklichkeitsgarantie des Kunden; Freistellungserklärung
    9.1. Der Vertreter räumt Factor Eleven im Hinblick auf die eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte die erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang (zeitlich, inhaltlich und räumlich) ein, d.h. insbesondere Rechte an den verwendeten Profilfotos. Factor Eleven kann die eingeräumten Rechte im Rahmen der Durchführung der Leistung an Dritte übertragen bzw. einfache Nutzungsrechte hieran einräumen.

    9.2. Der Vertreter garantiert mit Buchung, dass eingegebene oder hochgeladene Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Vertreter trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbung, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht.

    9.3. Der Vertreter garantiert, dass er sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht, an den von ihm eingegebenen oder hochgeladenen Inhalten besitzt und die Inhalte nicht mit Rechten Dritter (z.B. Lichtbildnern, die ihre Rechte hierzu nicht eingeräumt haben) belastet sind.

    9.4. Factor Eleven ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Vertreter eingegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Vertreters auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

    9.5. Factor Eleven darf die von ihr konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt in ihrer Internet-Website zu Zwecken der Eigenwerbung nutzen, es sei denn es wird schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Die Befugnis erstreckt sich auch auf mit Factor Eleven verbundene Unternehmen.

    9.6. Sollte Factor Eleven wegen der für den Vertreter eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, insbesondere auf Schadenersatz, so wird der Vertreter Factor Eleven auf erstes Anfordern von allen, auch zukünftigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche, freistellen.

  10. Verbotene Werbeinhalte; vorübergehende Unterbrechung
    10.1. Die eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte dürfen nicht gegen im Verbreitungsgebiet der Medialeistungen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Werbemitteln mit Verlinkung auf Inhalte des Kunden oder Dritter müssen auch die Inhalte, auf das das Werbemittel verlinkt (Werbeziel), den Anforderungen des Satzes 1 genügen.

    10.1. Factor Eleven hat keine Prüfungspflicht im Hinblick auf den Inhalt des Werbemittels. Factor Eleven ist berechtigt, die Durchführung einer geschuldeten Medialeistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Werbemittels oder des Werbeziels besteht. Der Vertreter kann die Sperrung durch das Zurverfügungstellen von unbedenklichen Werbemitteln oder Werbezielen abwenden. Factor Eleven wird den Kunden innerhalb von 24 Stunden über die Unterbrechung der Leistungserbringung informieren.


  11. Zurückbehaltung, Abtretung

    Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Vertreters sind ausgeschlossen, es sei denn, Factor Eleven bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Vertreter, auch eine Abtretung etwaiger Mangelansprüche, ist ausgeschlossen.

  12. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Schriftform

    12.1. Es gilt deutsches Recht.


    12.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

    12.3. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.

    12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.


    12.5. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB.

Stand: Oktober 2021